Die Verordnung durch die Krankenkasse

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse im Rehabilitationssport beträgt in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.

 

Zur Durchführung des Rehasports ist eine Verordnung des Haus- oder Facharztes erforderlich. Mit dieser Verordnung müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und sich die Zusage für die Kostenübernahme bestätigen lassen. Eine Zuzahlung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist nicht erforderlich.Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt über den Verein.

 

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Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehasport zeitlich begrenzt. Nach einer ambulanten/stationären Rehabilitation kann Rehasport erneut verordnet werden, ebenso kann bei einer neuen Diagnose eine Neuverordnung in Frage kommen.

 

Hinweis

Der Rehavital-Rehasportverein e.V. bietet nur Rehabilitationssport an – und kein Funktionstraining!